Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 17. Februar 2016:

Rosenheim – Das Schöffengericht am Amtsgericht Rosenheim, hatte über drei Angeklagte zu urteilen, die bei einem Parfümdiebstahl festgenommen worden waren. Dennoch benachrichtigte der Hausdetektiv vorsichtshalber die Polizeiinspektion Rosenheim über seinen Verdacht.

Am 15. Juli des vergangenen Jahres waren sie dem Hausdetektiv der Drogerie Müller-Markt aufgefallen. Da jedoch der elektronische Sicherungsalarm am Ausgang nicht angeschlagen hatte, als die Verdächtigen das Geschäft wieder verließen, hatte der Mann nicht eingegriffen.

Ein Zivilbeamter verfolgte daraufhin die beschriebenen Personen zum Kaufhaus Karstadt.

Dort wandte das Trio die übliche Arbeitsteilung von professionellen Dieben an: der eine packte teure Parfüms in seine Tasche – in diesem Fall ein Rucksack – und stellte diese ab. Der zweite übernahm unauffällig die abgestellte Tasche und ging mit ihr nach draußen, wo üblicherweise ein Dritter diese übernahm und sicherstellte.

Rucksack war speziell präpariert

Auch in diesem Fall schlug der Sicherungsalarm nicht an. Dennoch hielt der Zivilbeamte den zweiten Dieb an, sicherte das Diebesgut und stellte fest, dass die Diebe die Innenseite des Rucksacks so präpariert hatten, dass der Alarm nicht ausgelöst wurde. Eine Vielzahl teuerster Flakons hatte den Weg in die Tasche gefunden und konnte dem Kaufhaus zurückgegeben werden.

Bei der polizeilichen Einvernahme machte das Trio derart sinnlose Angaben, dass die Kripobeamten die Befragung einstellten. Auch vor Gericht machten die Angeklagten, zwei Litauer und ein in Kasachstan geborener Deutscher, keine Angaben. Lediglich den unzweifelhaften Diebstahl räumten sie über ihre Verteidiger ein. Keiner von ihnen konnte einen gemeldeten Wohnsitz angeben.

Jedoch hatten die zwei 38-Jährigen und der 30 Jahre alte Dritte, überall in Deutschland Spuren hinterlassen. In Köln, Memmingen und Simmern, in Berlin und Besigheim bei Pforzheim, aber auch in Kaufbeuren und Kempten waren sie – immer wegen Diebstahls – bereits verurteilt worden.

Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft hier gewerbsmäßigen Diebstahl unterstellte und Haftstrafen zwischen 19 und 24 Monaten beantragte. Bewährung sei hier, so die Staatsanwältin, überhaupt kein Thema.

Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Dr. Florian Rummel, Hans Sachse und Andreas Leicher, bestritten die Gewerbsmäßigkeit und verneinten auch die Bildung einer Bande, was nämlich die Strafe nochmals erhöht hätte.

Nach dem Urteil direkt ins Gefängnis

Das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter von Christian Merkel erkannte auf gewerbsmäßigen Diebstahl. Das belege schon die technische Raffinesse, mit der sich die Angeklagten vor der Entdeckung schützen wollten. Eine aktive Bande sei hier wohl nicht zu beweisen. Dennoch könne man hier in keinem Fall eine Bewährungsstrafe aussprechen. So mussten die verurteilten Diebe ihre Haftstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten – je nach Tatbeteiligung – direkt antreten. au

http://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/verabredung-stehlen-6131129.html

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