Lesen Sie in OVB Online vom 27. Dezember 2014:

Rosenheim – Den ersten Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht vor drei Wochen hatte der 36-jährige Rosenheimer, der sich wegen besonders schweren Diebstahl zu verantworten hatte, nach eigenen Worten „aus Angst verschlafen“. Stunden später, nachdem Richterin Jacqueline Aßbichler die Verhandlung bereits vertagt hatte, meldete sich der Angeklagte bei Gericht und seinem Verteidiger, dem Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Leicher, und vermied somit, dass er von der Polizei zwangsweise vorgeführt wurde würde.

Dem mehrfach einschlägig Vorbestraften wurde zur Last gelegt, 2013 in Happing und in Kufstein in Gasthöfen eingebrochen zu haben. Zwar waren die gestohlenen Geldbeträge gering, aber zudem gab es auch Sachschäden.

Der Angeklagte erklärte dazu, er habe in den vergangenen Jahren größere psychische Probleme im Beruf und im privaten Bereich zu bewältigen gehabt. Besonders die schwere Krankheit seiner Lebensgefährtin und deren Tod hätten ihn aus der Bahn geworfen. Danach arbeitslos und bar jeglicher finanzieller Mittel, habe er sich durch kleinere Einbrüche „über Wasser“ gehalten. Letztlich habe ihm das eine mehrjährige Gefängnisstrafe eingebracht. Nach der Entlassung sei er abermals wegen finanzieller Nöte wieder in seinen „chaotischen Schlendrian“ verfallen.

Auf den Vorwurf, ob er nicht hätte erkennen können, dass dies der falsche Weg gewesen sei, um aus seiner Misere herauszukommen, antwortete der Mann, dass er dies leider zu spät kapiert habe. Verteidiger Leicher schlug seinem Mandanten vor, einem Schadensausgleich mit den Geschädigten zuzustimmen. Zudem legte der Anwalt einen Arbeitsvertrag vor, dem zu entnehmen war, dass der Angeklagte, der kürzlich Vater geworden ist, ab Anfang 2015 die Zusage für eine sichere Beschäftigung im Gastronomiebereich antreten könne und somit sowohl seinen Unterhaltspflichten als auch den zugesagten Schadensansprüchen nachkommen könne.

Der Staatsanwalt kam auf die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten zu sprechen und warf diesem vor, „aus seiner langjährigen Haftstrafe nichts gelernt zu haben“. Trotz des geringen Schadens, den der Angeklagte verursacht habe, beantragte er eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

„Sein Leben in

Ordnung gebracht“

Verteidiger Leicher betonte, sein Mandant habe sich letzlich doch aufgerafft und in den vergangenen anderthalb Jahren sein Leben in Ordnung gebracht, sei eine neue Beziehung eingegangen und habe, eine sichere Beschäftigung zugesagt bekommen, was für eine positive Sozialprognose spreche. Er halte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle, für angemessen.

In ihrer Urteilsbegründung sprach Richterin Aßbichler von „großen Bauchschmerzen“, denn es falle ihr schwer, den Angeklagten ob dessen einschlägiger Vorstrafen und hoher Rückfallquote eine zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu gewähren. Aber die Justiz, so Aßbichler, solle nicht nur strafen, sondern einem „Gestrauchelten“ auch eine Chance geben. Sie erkannte auf eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, verbunden mit strengen Auflagen wie Wiedergutmachung, regelmäßige Unterhaltszahlungen und die Aufforderung, das Arbeitsverhältnis nicht grundlos „sausen“ zu lassen. je

http://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/eine-allerletzte-chance-4578534.html

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