Verkehrsrecht Rosenheim | Andreas Leicher | Tel. 08031 / 231 4648.

Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Ihre Interessen in vielfältigen juristischen Auseinandersetzungen. Drei Bereiche lassen sich unterscheiden: Fälle im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und das Verkehrsstrafrecht. Bei rechtlichen Problemen in allen diesen drei Kategorien empfiehlt sich ein kompetenter und erfahrener Anwalt. In zivilrechtlichen Streitigkeiten liegen beispielsweise oftmals hohe Streitwerte zugrunde, bei einem Entzug der Fahrerlaubnis kann die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen. Sehen Sie sich mit einer strafrechtlichen Anklage konfrontiert, droht eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.

Im Zivilrecht beauftragen mich viele Mandanten in der Folge eines Unfalls. Ich unterstütze außergerichtlich und vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Das Verkehrsrecht sieht für die Opfer von Unfällen Schadensersatz und bei Verletzungen Schmerzensgeld vor. Unfallgegner beziehungsweise deren Versicherung versuchen gewöhnlich, die Geldforderungen zurückzuweisen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist zudem die Schuldfrage nicht endgültig geklärt. Nur mit anwaltlichem Beistand setzen Sie Ihr Recht durch.

bg_verkehrsrechtAuch bei Ordnungswidrigkeiten zahlt es sich aus, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Bei vermeintlichen Verstößen können Behörden hohe Bußgelder, eine Eintragung in das Flensburger Register oder Fahrverbote anordnen. Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Ein juristisches Vorgehen gegen diese Bescheide hat häufig Erfolg. Wirft die zuständige Stelle zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vor, kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die Präzision der Messung infrage stellen.

Bei dem Vorwurf einer Straftat ist eine juristische Vertretung unerlässlich. Da ich zugleich als Fachanwalt für Verkehrsrecht und als Anwalt für Strafrecht arbeite, bin ich Ihr optimaler Ansprechpartner. Ermittlungsverfahren und Anklagen betreffen insbesondere die Straftatbestände Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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