Andreas Leicher - Ihr Rechtsanwalt in Rosenheim
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Verkehrsrecht Rosenheim | Andreas Leicher | Tel. 08031 / 231 4648.

Strafrecht

Bei Ermittlungsverfahren und Anklagen im Rahmen des Strafrechts vertrete ich engagiert die Interessen meiner Mandanten. Das Spektrum möglicher Beschuldigungen ist vielfältig: Im Strafgesetzbuch finden sich Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug. Zudem existiert im Strafrecht ein Nebenstrafrecht. Delikte wie Drogenbesitz stellen ebenfalls einen Straftatbestand dar, die entsprechenden Strafandrohungen hat der Gesetzgeber im Betäubungsmittelgesetz und in anderen Gesetzbüchern festgehalten.

bg_strafrechtSollten Sie sich mit einem Ermittlungsverfahren im Strafrecht konfrontiert sehen, kontaktieren Sie mich frühzeitig. Manche Beschuldigte begehen den Fehler, dass sie ohne anwaltlichen Beistand Aussagen tätigen. Diese erweisen sich im weiteren Verfahren oftmals als nachteilig, Laien können das nicht einschätzen. Verweigern Sie stattdessen die Aussage, bis wir die Situation besprochen haben. Sie sollten mich auch anrufen, wenn die Polizei Ihre Räumlichkeit durchsucht. Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich überprüfen, ob die Polizisten rechtmäßig vorgehen.

Die Basis einer guten juristischen Vertretung bildet eine überzeugende Strategie. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Es fragt sich zum Beispiel, welche Beweis- und Indizienlage vorliegt. In den einen Fällen empfiehlt es sich, auf einen Freispruch hinzuwirken. In den anderen Verfahren geht es um ein möglichst geringes Strafmaß.

Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung sehen vielfältige Möglichkeiten der Bestrafung und der Nicht-Bestrafung vor. So können Staatsanwaltschaften bei Geringfügigkeit von einer Strafe absehen. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ein Verfahren nach Jugendstrafrecht erfolgen, das sich im Vergleich zum gewöhnlichen Strafrecht mit milderen Sanktionen auszeichnet. Mit meiner Expertise und Erfahrung wirke ich auf das optimale Resultat für meine Mandanten hin. Ich stehe auch für ausführliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten, können Sie sich an mich wenden. Nach der Begutachtung des Falls kann ich Ihnen erläutern, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

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