Rechtsanwalt Andreas Leicher ist als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht schwerpunktmäßig im Bereich Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und dem allgemeinen Strafrecht tätig. Darüber hinaus werden vorwiegend gewerbliche Mandanten auf den Gebieten des Kauf- und Werkvertragsrechtes sowie bei Fragen zum Leasing vertreten. Rechtsanwalt Andreas Leicher unterstützt Sie ferner in allgemeinen Verfahren des Arbeitsrechtes und übernimmt das Forderungsmanagement gewerblicher Mandanten.
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- Deutscher Anwaltverein