Bericht in OVB Online vom 10. Februar 2017 „Schloßberger Bogenschütze in der Psychiatrie“

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23-jähriger Straßenbauer leidet seit Jahren an zunehmend schweren Schizophrenie-Schüben. Über die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt hat nun das Landgericht zu entscheiden.

 

Stephanskirchen/Rosenheim – Im April 2015 war es Tagesgespräch am Schloßberg als dort im sogenannten „Rosengarten“ am Salinweg ein junger Mann mit lebensgefährlichen Pfeilen und einem Sportbogen seine Nachbarn bedrohte und damit wild um sich schoss. Bereits in den Monaten vorher war er mit steigender Tendenz mit den Nachbar immer wieder in Streit geraten. Die Nachbarn berichteten als Zeugen, dass er zu Beginn durchaus umgänglich und angenehm gewesen wäre. Das habe sich aber innerhalb des letzten halben Jahres vor dem angeklagten Vorfall zunehmend verschlechtert. Es sei auch zu hören gewesen, dass er mit sich selber in verschiedenen Stimmen gesprochen habe. Er habe nicht nur ungezielt um sich geschossen sondern auch damit gedroht dort anwesende Hunde und den Nachbarn zu erschießen, der ihn ermahnte diesen gefährlichen Unsinn bleiben zu lassen.

Die Polizei musste ihn schließlich entwaffnen und zum Glück war niemand verletzt worden. Er wurde dann in das Inn-Salzach-Klinikum verbracht, wo die Ärzte feststellten, dass er unter einer hebephrenen Schizophrenie leidet. Weil dies ihm selber nicht bewusst ist, ist er dort auch nicht zur therapeutischen Zusammenarbeit bereit. Bei dem ersten Verhandlungstermin hatten die begleitenden Beamten Mühe ihn unter Kontrolle zu halten. Nun saß er – wohl auch wegen der beruhigenden Medikamente – teilnahmslos im Gericht. Zur Tat selber machten weder er noch sein Verteidiger Rechtsanwalt Andreas Leicher Angaben.

Wie der Gutachter Dr. Josef Eberl vom Inn-Salzach-Klinikum ausführte, handle es sich bei der Erkrankung des Angeklagten um eine schwere Ausprägung, die leider erst relativ spät erkannt worden war und nun eine intensive Behandlung nötig mache.

Der gelernte Straßenbauer sei gemäß § 20 StGB schuldunfähig und für seine Tat nicht haftbar zu machen. Jedoch sei es sehr wahrscheinlich dass es – ohne intensive Heilbehandlung – erneut zu Straftaten kommen würde und er für sich und Andere eine Gefahr bilde. Er selber könne sich an den Vorfall gar nicht mehr erinnern und bestreite jegliche Straftat.

Wenn eine Verurteilung wegen der Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht möglich ist, so ordnet das Gericht in aller Regel die Unterbringung in der Psychiatrie an. Dies ist allerdings nicht beim Amtsgericht möglich. Eine solche Anordnung kann nur die höhere Instanz, das zuständige Landgericht beschließen. Deshalb ordnete die Amtsrichterin Christina Wand gemäß Paragraph 270 StPO die Verweisung des Verfahrens an das Landgericht Traunstein an, das dem Gutachten des ISK fraglos folgen wird. Staatsanwaltschaft und Verteidiger stimmten dem Ergebnis zu.

https://www.ovb-online.de/rosenheim/wasserburg/schlossberger-bogenschuetze-psychiatrie-7382044.html

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