Lesen Sie in OVB Online vom 10. Januar 2014:

Die Lebensumstände in Eritrea am Roten Meer sind vielerorts alles andere als lebenswert. Ein fruchtbarer Nährboden für Schleuser, die den Hilfesuchenden in Westeuropa den Himmel auf Erden versprechen. Zwei Angeklagte standen jetzt vor dem Rosenheimer Schöffengericht, das für die beiden zwei unterschiedliche Urteile fällte – weil sich nur einer reuig zeigte.

Oberaudorf – Ein Eritreer, der es geschafft hatte, als Illegaler in Italien einen Aufenthaltstitel zu erwerben, stand zusammen mit seinem ägyptischen Helfer, ebenfalls in Italien ansässig, vor dem Schöffengericht. Jeweils dreimal hatten die beiden – zusammen mit anderen Helfern – insgesamt zwölf Eritreer illegal nach Deutschland gebracht. Zielort war jeweils Frankfurt am Main, welchen sie auch zweimal ungehindert erreichten. Beim dritten Mal ging es schief. Die Kontrollstreife der Bundespolizei stoppte im Juli 2013 deren Wagen bei der Ausfahrt Oberaudorf.

Wie in allen diesen Fällen wies die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler die beiden Angeklagten und deren Verteidiger darauf hin, dass sie nur dann eine Chance auf eine Bewährungsstrafe hätten, wenn sie die Polizei durch Informationen bei der weiteren Aufklärung über die Schleusungsnetzwerke unterstützen.

Der Ägypter, ein 29-jähriger Gemüsehändler aus Mailand, war nicht nur umfassend geständig, sondern schilderte auch detailliert, wie es zu seiner Beteiligung an diesen Taten kam, von welchen Hintermännern er wusste und welche Rolle diese spielten.

Der 27-jährige Sanitär-Handwerker aus dem Hochland von Eritrea machte es seinem Dolmetscher und dem Gericht schwer. Weitschweifig antwortete er auf Fragen, die man ihm gar nicht gestellt hatte und ignorierte konkrete Fragestellungen. So schaffte sich die Erkenntnis Raum, dass es nicht an Verständigungsschwierigkeiten lag, sondern der junge Mann glauben würde, sich aus der Situation herausreden zu können. Dass er mit dieser Methode falsch lag, stellte er spätestens dann fest, als der Staatsanwalt gegen ihn eine Haftstrafe von 29 Monaten beantragte. Damit wäre jede Hoffnung auf eine Strafaussetzung dahin.

Für den Ägypter beantragte der Staatsanwalt dieselbe Strafe. Der hatte zwar eine Schleusung mehr auf dem Kerbholz, aber dessen Aussagebereitschaft honorierte er mit einem entsprechenden Strafnachlass, sodass in der Summe das gleiche Strafmaß beantragt wurde.

Die Verteidiger, Rechtsanwalt Udo Krause und Rechtsanwalt Andreas Leicher, beantragten ein weitaus geringeres Strafmaß, sodass eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich würde, die sie ebenfalls beantragten.

Das Gericht befand, dass die Angeklagten sich unter dem Strich gleichwertig schuldig gemacht hätten, verurteilte deshalb beide zu zwei Jahren Gefängnis. Im Falle des reuigen Ägypters wurde die Strafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Den Eritreer aber schickte das Rosenheimer Schöffengericht für zwei Jahre hinter Gitter.

https://www.ovb-online.de/rosenheim/wasserburg/zwei-jahre-schleuser-3306310.html

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