Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 13. August 2018:
Bei einem Heranwachsenden ohne Halt und Ziele soll jetzt eine Jugendstrafe Defizite ausgleichen. Er wurde vom Amtsgericht Rosenheim zu 15 Monaten Haft verurteilt. Am Kolbermoorer Bahnhof war er mit Drogen erwischt worden.
Kolbermoor – Im August 2017 hatte der Jugendrichter den Angeklagten wegen Erwerbs und Besitzes von Marihuana verurteilt. Weil ein Diebstahl auch noch dazu kam, wurde eine Jugendstrafe von neun Monaten verhängt. Verbüßen musste er lediglich einen „Warnschuss-Arrest“ von einer Woche. Die Strafe selber wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das allerdings mit wenig Erfolg. Die Bewährungshelferin berichtete von vielen Versäumnissen des Probanden. Nicht nur, dass er zu den vorgeschriebenen Treffen unregelmäßig oder gar nicht erschien. Bei einem Drogenscreening wurde er gar positiv getestet. Ausbildungsangebote verweigerte er oder benahm sich gegenüber den Ausbildern frech bis aggressiv, sodass man ihn aus der Maßnahme entfernen musste.
Offenbar auchHandel betrieben
Darüber hinaus hatte man ihn bei einer Kontrolle am Kolbermoorer Bahnhof im Besitz von Marihuana erwischt, und – als wenn das noch nicht genug sei – wurde ruchbar, dass er mit dem Haschisch auch Handel trieb.
Beim Besitz gab es nichts zu leugnen. Den Verkauf aber bestritt er heftig. Insgesamt machte der Jugendliche nicht den Eindruck, als verstünde er, dass er einen schweren Fehler begangen hätte. Sein Abnehmer, ein 18-jähriger Azubi, hatte den Kauf allerdings nicht nur bei der Polizei gestanden, sondern hatte dies auch vor dem Jugendrichter eingeräumt und sich eine Geldbuße eingehandelt. Als der dies nun nochmals als Zeuge bestätigte, wirkte er durchaus glaubwürdiger als der unsicher feixende Täter.
Die Vertreterin der Bewährungshilfe war insgesamt nicht in der Lage, für den jungen Mann eine positive Sozialprognose abzugeben. „Er lügt und hält keine Termine ein. Dazu glaubt er, dass es für ihn keine Regeln gäbe.“ Den Vollzug einer Jugendstrafe ohne Bewährung hielt sie für unabdingbar.
Der Staatsanwalt erklärte, dass die Taten durch die glaubhaften Zeugenaussagen fraglos bewiesen seien und dass auch die enorme Rückfallgeschwindigkeit zu denken gäbe. Er beantragte – unter Einbeziehung der vorhergehenden Strafe – eine Einheitsjugendstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, bezweifelte die Glaubwürdigkeit des Zeugen und hielt eine Strafe von zwölf Monaten für ausreichend. Dass keine Bewährungszeit in Frage käme, war auch ihm bewusst.
Das Gericht befand 15 Monate für Tat und Schuld angemessen. Zwar handle es sich nur um geringe Mengen der Droge. Aber das völlige Fehlen jeglicher Veränderung im Verhalten des Angeklagten erzwinge eine hoffentlich wirkungsvolle Maßnahme. au
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