Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 14. März 2018:

Rosenheim – Bei einem Gerichtsverfahren wegen einer vorgeblichen Körperverletzung spielte die Vorgeschichte des Falls eine entscheidende Rolle.

Mitarbeiter einer Rosenheimer Gaststätte hatten sich bei der Gewerkschaft Nahrung, Gaststätten und Genussmittel (NGG) beschwert, dass ihr Arbeitgeber sie nicht ordnungsgemäß angemeldet habe, woraufhin der zuständige Gewerkschaftssekretär beim Arbeitgeber vorstellig wurde und ihn auf dieses Versäumnis hinwies. Der, völlig unbeeindruckt, verwies den Mann des Lokals. Angeblich besserte sich der monierte Zustand nicht, also verfertigten die Angestellten eine Kündigung, um diese dann in Begleitung des Gewerkschaftssekretärs zu überreichen. Der Gastwirt akzeptierte weder den Kündigungsgrund noch die Kündigung als solche.

Man trifft sich im Leben immer zweimal, heißt es. So war es auch in diesem Fall. Am 5. September 2017 begegneten sich gegen 22 Uhr Wirt und Gewerkschaftsvertreter auf dem Herbstfest im Flötzinger-Zelt. Was dort geschah, darüber wurde nun vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Simone Luger verhandelt.

Zwei Tage nach dem Vorfall stellte sich der Gastwirt beim Arzt vor und klagte über Schmerzen im Genick. Sichtbare Verletzungen oder Hämatome waren ärztlicherseits allerdings nicht zu erkennen. Gleichzeitig erstattete der Wirt Anzeige gegen den Gewerkschaftssekretär wegen Beleidigung und Körperverletzung. Nach seiner Version hatte der Angeklagte ihn angepöbelt, beleidigt und, nachdem er sich abgewendet habe, hätte dieser ihn mit dem Ellbogen heftigst ins Genick geschlagen, ihm über die Schulter gegriffen, seine Hand erfasst und seine Finger schmerzhaft nach hinten umgebogen.

Daraufhin erließ das Gericht einen Strafbefehl über 2400 Euro, dem der Gewerkschaftssekretär jedoch widersprach, sodass man sich vor Gericht wiedertraf – dies allerdings erst nach mehrmaligen Anläufen. Auf die erste Ladung hatte der Gastwirt gar nicht reagiert. Zum nunmehrigen zweiten Termin erschien er ebenfalls nicht. Erst nachdem das Gericht ihn telefonisch aufgefordert hatte, tunlichst zu erscheinen, und ihn auf die Folgen für unentschuldigtes Fernbleiben verwiesen hatte, bequemte er sich dazu, doch noch vor Gericht als Tatopferzeuge auszusagen.

Dabei wiederholte er die Beschuldigungen gegen den Angeklagten. Der wiederum behauptete, es habe lediglich einen Wortwechsel mit Beschimpfungen gegeben. Zu Tätlichkeiten sei er schon wegen seiner erheblichen Alkoholisierung gar nicht imstande gewesen.

„Opfer“ war zwei Köpfe größer

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, stellte die angeblichen Kontrahenten gegenüber, wobei die körperlichen Unterschiede augenscheinlich waren. War das angebliche Tatopfer ein Hüne von einem Mann, so befand sich der angebliche Schläger gut zwei Köpfe unter dessen Körpergröße. Als der Gastwirt dann auch noch wahrheitswidrig behauptete, es gebe gar kein Arbeitsgerichtsverfahren gegen ihn durch die ehemaligen Mitarbeiter, denen der Gewerkschaftssekretär zur Seite gestanden hatte, da war es mit dessen Glaubwürdigkeit endgültig vorbei.

Richterin Simone Luger erklärte, die Beschuldigungen durch den Gastwirt seien durch nichts bewiesen und auch die Glaubhaftigkeit des angeblichen Opfers nicht belegt. Sie sprach den Gewerkschaftssekretär von den Vorwürfen frei.

https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/pruegel-waren-nicht-glaubhaft-9691989.html

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.