Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 15. Februar 2017:

Aufgrund einer Schizophrenie-Erkrankung hat ein 23-jähriger Mann im April 2015 Nachbarn in Stephanskirchen mit Pfeil und Bogen bedroht. Über die Unterbringung in der Psychatrie muss nun das Landgericht Traunstein entscheiden.

Stephanskirchen/Rosenheim – Im April 2015 war es Tagesgespräch im Stephanskirchner Ortsteil Schloßberg, als dort im sogenannten Rosengarten am Salinweg ein junger Mann mit lebensgefährlichen Pfeilen und einem Sportbogen seine Nachbarn bedrohte und damit um sich schoss.

Bereits in den Monaten vorher war er mit steigender Tendenz mit den Nachbarn immer wieder in Streit geraten. Die Nachbarn berichteten als Zeugen, dass er zu Beginn durchaus umgänglich und angenehm gewesen wäre. Das habe sich aber innerhalb des letzten halben Jahres vor dem Vorfall zunehmend verändert. Es sei auch zu hören gewesen, dass er mit sich selber in verschiedenen Stimmen gesprochen habe. Er habe nicht nur ungezielt um sich geschossen, sondern auch damit gedroht, Hunde und den Nachbarn zu erschießen, der ihn ermahnte, diesen gefährlichen Unsinn bleiben zu lassen.

Therapiemaßnahmen abgelehnt

Die Polizei musste ihn schließlich entwaffnen, bevor er jemanden verletzte. Er wurde dann in das Inn-Salzach-Klinikum (ISK) verbracht. Dort stellten die Ärzte fest, dass er unter einer hebephrenen Schizophrenie leidet. Weil ihm diese Erkrankung selber nicht bewusst ist, war er dort auch nicht zur therapeutischen Zusammenarbeit bereit.

Bei dem ersten Verhandlungstermin hatten die begleitenden Beamten Mühe, ihn unter Kontrolle zu halten. Nun saß er – wohl auch aufgrund beruhigender Medikamente – teilnahmslos im Gericht. Zur Tat selber machten weder er noch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, Angaben.

Wie der Gutachter Dr. Josef Eberl vom Inn-Salzach-Klinikum ausführte, handle es sich bei der Erkrankung des Angeklagten um eine schwere Ausprägung, die leider erst relativ spät erkannt worden war und nun eine intensive Behandlung nötig mache.

Der gelernte Straßenbauer sei schuldunfähig und für seine Tat nicht haftbar zu machen. Jedoch sei es sehr wahrscheinlich, dass es – ohne intensive Heilbehandlung – erneut zu Straftaten kommen würde und er für sich und andere eine Gefahr darstelle. Er selber könne sich an den Vorfall gar nicht mehr erinnern und bestreite jegliche Straftat.

Wenn eine Verurteilung wegen der Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht möglich ist, so ordnet das Gericht in aller Regel die Unterbringung in der Psychiatrie an. Dies ist allerdings nicht beim Amtsgericht möglich. Eine solche Anordnung kann nur die höhere Instanz, das zuständige Landgericht, beschließen. Deshalb ordnete die Amtsrichterin Christina Wand an, das Verfahren an das Landgericht Traunstein zu verweisen. Staatsanwaltschaft und Verteidiger stimmten dem Ergebnis zu.

https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-land/fuer-sich-andere-eine-gefahr-7402973.html

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