Lesen Sie in OVB Online vom 2. August 2012:

Rosenheim – Eher ungewöhnlich ist es, einen 34-Jährigen mit einem hochfrisierten Moped zu erwischen – eine Tat, die meist von 15-jährigen Jugendlichen begangen wird. Der Angestellte war laut Anklage im Januar zu schnell auf dem getunten Moped unterwegs gewesen und von einer Polizeistreife auf der Ebersberger Straße gegen 21.30 Uhr gestoppt worden. Dabei stellte sich auch heraus, dass er betrunken unterwegs war, womit er bereits zuvor einmal auffällig geworden war.

Die Trunkenheitsfahrt räumte der Angeklagte vor dem Amtsgericht ein, nicht aber den „Verstrickungsbruch“. Dabei geht es darum, dass die Polizeistreife das Moped zwecks technischer Untersuchung beschlagnahmt und versperrt hatte. Das Fahrzeug sollte kurze Zeit später abgeholt und in Verwahrung genommen werden. Als aber die Polizei zum Aufladen kam, war das beschlagnahmte Moped verschwunden, was strafbar ist.

Moped tauchte nach drei Tagen wieder auf

Die Beamten suchten die gesamte Umgebung ab, das Moped blieb verschwunden. Erst drei Tage später wurde das Zweirad unweit des Tatortes wieder aufgefunden. Dabei war offensichtlich versucht worden, die illegalen Veränderungen am Motor und Vergaser wieder zurückzubauen. So nahm die Polizei das Fahrzeug mit auf die Wache, wo sich der Verdacht, es sei ein Rückbau des illegalen Tunings versucht worden, bestätigte.

Da jedoch keinerlei Beweis zu erbringen war, dass der Angeklagte selbst das beschlagnahmte Moped weggeschafft oder das zumindest veranlasst hatte, wurde das Verfahren zu diesem Tatvorwurf eingestellt.

So blieb dem Staatsanwalt der Antrag, den Angeklagten wegen der Trunkenheitsfahrt mit 1,27 Promille Alkohol im Blut zu verurteilen. Der Ankläger beantragte, neben einem Fahrverbot eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen auszusprechen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, schlug in seinem Plädoyer vor, es bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu belassen. Richterin Jacqueline Aßbichler konnte dem nicht folgen und sprach eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro, also von 2400 Euro aus.

„Eigentlich“, so die Richterin zum Angeklagten, „sollten sie für solch kindische Straftaten schon zu alt sein!“ Zusätzliche acht Monate Führerscheinentzug sollen ihm deutlich machen, dass er durch sein Verhalten den Straßenverkehr erheblich gefährdet hat. au

https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/nicht-gerade-altersgemaess-2442698.html

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