Lesen Sie in OVB Online vom 25. Oktober 2010:
Oberaudorf – Seit 2007 lebt der gebürtige Ägypter, der sich jetzt als Schleuser vor dem Amtsgericht in Rosenheim verantworten musste, in Italien, wo er für einen Onkel am Bau gearbeitet und gut verdient hatte. Dann aber kam der Konjunktureinbruch und der Angeklagte fand nur noch sporadisch Arbeit auf den weniger werdenden Baustellen.
So ließ er sich von einem „Ibrahim“ in Mailand dazu anwerben, vier Syrer nach Dänemark zu bringen. Allerdings war die Reise für ihn bereits bei Oberaudorf zu Ende. Die Bundespolizei fischte den Ägypter und seine vier Passagiere auf der Autobahn aus dem Verkehr.
Die Syrer kamen nach München in ein Auffanglager, für den Schleuser allerdings war in keiner der oberbayerischen Gefängnisse ein Haftraum frei. Er musste bei der Bundespolizei in einer Zelle bleiben, bis ein anderer Untersuchungshäftling freikam. Derzeit sind alleine wegen Schleusung etwa 200 Personen inhaftiert.
Alle bekannten
Details verraten
Bei der Bundespolizei aber offenbarte der Ägypter sich und nannte alle Personen sowie alle Details der Organisation, die ihm bekannt waren. Es zeigte sich, dass mit diesen Angaben eine Reihe anderer aktiver Schleuser überführt und ein wichtiger Hintermann enttarnt werden konnte.
Wie viele Schleusungswege es inzwischen gibt, zeigte bei der Verhandlung die Aussage eines der Geschleusten. Nach dem die Route über Griechenland zunehmend schwieriger und das Einfallstor Lampedusa immer unbeliebter wird, trete Sardinien mehr und mehr als erster Anlandungspunkt in Erscheinung. Nach wie vor aber sei Mailand das Dreh- und Angelkreuz für den Asylantentransport nach Norden.
Der Vertreter der Bundespolizei bestätigte als Zeuge die nützliche Kooperation des Angeklagten. Damit war eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, unter der es am hiesigen Amtsgericht möglich ist, bei einem solchen Strafvorwurf eine Aussetzung zur Bewährung zu erhalten.
Das honorierte auch der Staatsanwalt in seinem Antrag. Weil der Angeklagte darüber hinaus weder in Deutschland, noch in Italien vorbestraft ist, hielt er eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten für ausreichend. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Rechtsanwalt Andreas Leicher hatte angesichts dieses Antrages als Verteidiger keine all zu schwierige Aufgabe und schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler urteilte genauso, setzte aber die Bewährungsfrist auf fünf Jahre fest, um dem Verurteilten die Lust auf weitere Schleusungsfahrten zu nehmen. au
http://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-land/nuetzliche-kooperation-bestaetigt-4245101.html
