Lesen Sie in OVB Online vom 27. Dezember 2013:

Rosenheim – Die beiden Angeklagten, die sich jetzt vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Heinrich Loeber zu verantworten mussten, hatten im Oktober 2011 beschlossen, in Rosenheim eine eigene Diskothek zu übernehmen. Um das Lokal attraktiv zu gestalten, brauchten die beiden damals 22 Jahre alten Männer Geld – mehr als die 50 000 Euro, die welche der federführende Teilhaber von seiner Mutter gestellt bekommen hatte. So suchte man einen Weg, um zu weiterem Geld zu kommen.

Einer der jungen Männer fuhr damals einen teuren, nagelneuen BMW, den er zum Neuwert Kasko versichert hatte. Gekauft hatte er den Re-Import für 27 000 Euro, das Fahrzeug hätte in Deutschland als Neuwagen aber regulär über 40 000 Euro gekostet.

Die beiden Angeklagten beschlossen, das Fahrzeug abzufackeln und die Versicherungssumme in das Lokal zu stecken.

Vor Gericht mussten sich die zwei jungen Männer allerdings anhören, dass sie ihr Vorhaben nicht nur ausgesprochen dilettantisch geplant und umgesetzt hatten, hier erfuhren sie auch noch, dass sie vom Verkäufer des Wagens ordentlich über den Tisch gezogen worden waren. Der hatte nämlich selber lediglich 11 000 Euro für das Auto bezahlt.

Geradezu kindisch angestellt

Als sie am 2. Dezember 2011 ihren Plan dann in die Tat umzusetzen begannen, stellte sich nachträglich heraus, dass sie sich dabei geradezu kindisch anstellten. Zunächst tankten sie an einer Tankstelle nach – allerdings nur Alkohol. Benebelt und euphorisch „verabschiedeten“ sie sich dort von dem Wagen, indem sie auf der Motorhaube herumsprangen. Dies wurde nicht nur von der Videokamera der Tankstelle dokumentiert, sondern auch von einem Zeugen der Polizei gemeldet. Danach fuhren sie sich nach Aschau zu einem Nachtlokal. Den Wagen stellten sie auf einem Firmenparkplatz in der Nähe der Disco ab. Dort schlug der eine Angeklagte gegen 2 Uhr eine Seitenscheibe des BMW ein und kehrte ins Lokal zurück. Wenig später ging sein Komplize zum Wagen und entleerte im Innenraum einen Kanister mit Benzin. Dann zündete er sich am Wagen eine Zigarette an. Durch die augenblickliche Verpuffung der Benzindämpfe erlitt er Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Die Erklärungen, die die beiden jungen Männer dann der eintreffenden Polizei lieferten, waren derart hanebüchen, dass sie selber umgehend unter Verdacht gerieten.

Die Versicherung zahlte keinen Cent. Zudem entstand am Firmenparkplatz erheblicher Sachschaden, zu dessen Begleichung sich die beiden Angeklagten noch vor Gericht verpflichteten.

Richter Heinrich Loeber erörterte die Möglichkeit einer Verständigung, der auch der Oberstaatsanwalt zuzustimmen bereit war, sofern die Angeklagten ein echtes Geständnis ablegten das von Einsicht und Reue getragen sei. Nach einer Beratung mit ihren Verteidigern, den Rechtsanwälten Andreas Leicher und Christoph Knobloch, beschlossen die Angeklagten, reinen Tisch zu machen. Sie berichteten wie es zu dieser unsinnigen Tat gekommen war und wie beide bis heute an den Kosten, Verletzungen und Belastungen zu tragen haben.

Gemäß der getroffenen Übereinkunft wurden die Angeklagten wegen Brandstiftung und versuchtem Versicherungsbetrug zu 18 und zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. au

https://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/dilettantische-brandstifter-3288324.html

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