Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 27. November 2017:
Traunstein/Bernau – Während einer viermonatigen Untersuchungshaftzeit in der Justizvollzugsanstalt Bernau zwischen Mitte Dezember 2016 und Mitte April 2017 leistete sich ein 25-jähriger psychisch kranker Rumäne eine Reihe erheblicher Straftaten.
Die Sechste Strafkammer am Landgericht mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in der Psychiatrie dennoch ab. Der Hauptgrund: Ein psychiatrischer Sachverständiger konnte zur Gefährlichkeitsprognose des Beschuldigten nicht sagen, ob und gegebenenfalls welche erheblichen Straftaten der Angeklagte krankheitsbedingt „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ begehen wird.
Zum Auftakt der zahlreichen Delikte demolierte der 35-Jährige am 11. Januar 2017 in seiner Zelle einen Stuhl. Der Sachschaden belief sich auf knapp 100 Euro. Als Beamte die Teile aus der Zelle entfernen wollten, sollte der U-Häftling sicherheitshalber an der Wand stehen bleiben. Dagegen leistete er Widerstand.
Einen Tag später zerriss der Rumäne seine Anstaltskleidung im Wert von 25 Euro. Er versuchte, mittels der Hosen- und Hemdfetzen die Videoüberwachung seiner Zelle zu verhindern.
Vier Tage danach begann der Insasse gegen 17 Uhr zu randalieren. Er drückte den Notruf, forderte lautstark ein Fernsehgerät, schlug ständig gegen das Gitter der Zelle und schrie so laut herum, dass andere Häftlinge ebenfalls den Notruf betätigten.
Eine unflätige Bemerkung über die Mutter bekam ein Beamter zu hören. Daraufhin ordnete die Gefängnisleitung an, den renitenten Mann in einen besonders gesicherten Haftraum in einer anderen Abteilung zu verlegen. Auf dem Weg dorthin setzte sich der Mann nach Kräften zur Wehr. Nachdem bei dem Beschuldigten eine Schnittverletzung am Unterarm entdeckt wurde, sollte er auf ein Schneidewerkzeug hin untersucht werden. Auch dagegen wehrte sich der 35-Jährige. Er trat und schlug um sich, stieß Beleidigungen aus.
Einen Beamten trafen Tritte am Oberschenkel und am Oberkörper. Zwei weitere Aufseher erhielten Fußtritte. Einer der Vollzugsbeamten ging kurz zu Boden. Von Verletzungen blieben die Attackierten dank ihrer Schutzkleidung verschont.
Anstaltshose in Brand gesetzt
Gegen 11 Uhr am 25. Januar 2017 wickelte der 35-Jährige seine Anstaltshose um das Zellengitter und setzte sie mit einem Feuerzeug in Brand. Der Sachschaden durch das Feuer belief sich auf über 600 Euro. Aufgrund der starken Rauchentwicklung sollte der U-Häftling, der noch das Feuerzeug und eine Plastikschüssel in Händen hielt, in die Nebenzelle gebracht werden. Er weigerte sich, die Gegenstände herzugeben. Fünf Beamte waren letztlich erforderlich, den tretenden, schlagenden und spuckenden Beschuldigten zu Boden zu bringen.
Mehrfach versuchte der Gefangene laut Antragsschrift, mit dem Feuerzeug die Kleidung eines Beamten anzuzünden. Das gelang ihm glücklicherweise nicht. Nur unter massiver Kraftanstrengung des Personals konnte der tobende und ordinär schimpfende Mann in die andere Zelle bugsiert werden. Einer der Beamten erlitt eine Rauchgasvergiftung, hieß es in der Anklage.
Schließlich warf die Staatsanwaltschaft dem 35-Jährigen auch noch diverse weitere Beleidigungen vor. Einem Aufseher drohte der Rumäne darüber hinaus über drei Monate hinweg täglich, er werde ihn „umbringen, sobald die Gitter geöffnet werden“.
Im Urteil stellte Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel zu dem Vorfall mit dem Feuerzeug fest, der Beschuldigte habe nicht gezielt versucht, den betreffenden Beamten anzuzünden. Der 35-Jährige sei – mit den Händen auf dem Rücken – auf dem Bauch gelegen. In dieser Lage habe er mehrmals das Feuerzeug gezündet. kd
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