Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 29. April 2018:
Weil er gemeinsam mit seinem Vater drei seiner Kollegen verprügelt hat, ist ein 30-jähriger Mann jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 2400 Euro Strafe zahlen.
Eggstätt/Rosenheim – In der Verteilerfiliale eines Paketversandes ging es hoch her. Diese Filiale wird von einem Rumänen betrieben, der seinerseits ausschließlich rumänische Staatsbürger bei sich beschäftigt. Am 22. Dezember 2016 war es dort dann zu einem gewaltsamen Streit gekommen. Bereits am Vortag hatte ein 30-Jähriger einen heftigen Streit mit zweien seiner jüngeren Kollegen, bei dem es wohl um Nichtigkeiten gegangen ist. Die angestauten Aggressionen entluden sich dann am darauffolgenden Tag.
Vater fährt extra nach Deutschland
Der nun angeklagte 30-Jährige hatte am Abend, wie er vor dem Vorsitzenden Richter Dirk Dombrowski aussagte, mit seinem Vater telefoniert und sich über die Umstände in der Firma beklagt. Der setzte sich in sein Auto und fuhr nach Deutschland, um „seinem Sohn beizustehen“. Der Beistand bestand dann letztlich darin, dass er gemeinsam mit seinem Sohn drei von dessen Kollegen verprügelte, wobei sogar eine Eisenstange zum Einsatz gekommen sein soll.
Zwar erzählte der Junior vor Gericht, sein Vater sei von seinen Kollegen attackiert worden, wobei er ihm lediglich Nothilfe geleistet habe. Jedoch war diese Erklärung derart widersprüchlich, dass Richter Dombrowski ihm auf den Kopf zusagte, dass er dessen Geschichte für unglaubwürdig halte.
Er empfahl ihm, sich mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, zu beraten. Denn wenn die Tatopferzeugen, die im Anschluss einvernommen werden sollten, nicht ebenfalls unglaubwürdig erschienen, so habe er mit einer erheblichen Strafe zu rechnen, die im Falle eines Geständnisses doch erheblich milder ausfiele.
Im Anschluss an diese Aussprache bat der Verteidiger um ein Rechtsgespräch, als dessen Ergebnis der Richter erklärte, er halte, im Falle eines umfassenden Geständnisses, eine Gefängnisstrafe zwischen zwölf Monaten und 18 Monaten für angemessen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Daraufhin legte der 30-Jährige – sein Vater als Mittäter konnte nicht ausfindig gemacht werden – ein Geständnis ab.
Die Tatopfer relativierten das Geschehen insoweit, als sie von einem Holzstecken berichteten, der bei der ersten Einvernahme wegen Übersetzungsschwierigkeiten als Eisenstange im Vernehmungsprotokoll festgehalten worden war. Allerdings berichtete ein zweites Opfer, dass es am Boden liegend noch mit Füßen getreten worden sei.
Holzstecken statt Eisenstange
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte wegen Mittäterschaft bei dieser gefährlichen Körperverletzung eine Haftstrafe von 18 Monaten, stimmte aber einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu. Darüber hinaus beantragte sie eine Geldbuße von 5000 Euro. Der Verteidiger hielt eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten für ausreichend, die auch er zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte. Eine zusätzliche Geldbuße hielt er für überzogen.
Das Rosenheimer Gericht befand 15 Monate Gefängnis für angemessen. Es gestattete dem Angeklagten, der inzwischen in Frankfurt für eine andere Zustellerfirma tätig ist, zudem eine dreijährige Bewährungszeit. Zudem erlegte der Richter ihm ein Bußgeld von 2400 Euro auf, das er in monatlichen Raten von 100 Euro abbezahlen soll.
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