Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 31. August 2017:

Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 18-jährigen Kolbermoorer wegen Diebstahls und Besitz und Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Eine Woche Dauerarrest und wöchentlich 20 Stunden gemeinnützige Arbeit bis zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit sollen auch erzieherische Wirkung haben.

Rosenheim/Kolbermoor – Gleich mehrere Straftaten brachten den arbeitslosen jungen Mann mit dem Gesetz in Konflikt. Im vergangenen Jahr soll er dreimal kleine Mengen Marihuana von einem anderweitig Verfolgten gekauft haben. Dies behauptete dieser zumindest in seinem Strafverfahren. Zudem wurde der Angeklagte bei Polizeikontrollen am Rosenheimer Bahnhof im März mit einer Konsumeinheit Marihuana und im Mai mit fünf Ecstasy-Tabletten angetroffen.

Richtig Ärger nach den Einbrüchen

Richtig Ärger und ein Verfahren vor dem Jugendschöffengericht brachte ihm aber eine nächtliche Diebestour mit vier Freunden ein. Die hatten nach wiederholten Einbrüchen in einen Edekamarkt in Bad Feilnbach und in ein Sportgeschäft in Traunstein ein Fachgeschäft für Radsport mit angrenzender Tankstelle in Traunreut als lohnendes Ziel ausgemacht. Der Angeklagte sollte dabei, laut eigenen Angaben, Schmiere stehen. Doch dabei war es letztendlich nicht geblieben. Am 6. April gegen drei Uhr morgens versuchte einer der Täter zunächst vergeblich mehrere Fenster aufzuhebeln. Schließlich brach er eine zweiflüglige Glastür mit einem Geißfuß auf. Der Angeklagte stieg mit dem Haupttäter und einem weiteren Begleiter in die Geschäftsräume ein und entwendete Handschuhe, Bargeld und elektronische Steuerungsgeräte. Anschließend warf der Angeklagte die Scheibe zur angrenzenden Tankstelle ein und die Angeschuldigten entwendeten dort 60 Stangen Zigaretten und diverse Getränke. Der Gesamtschaden wurde dabei auf rund 4500 Euro geschätzt.

Nachdem sich der junge Mann bei seiner polizeilichen Vernehmung noch etwas spröde gezeigt hatte, räumte der Angeklagte vor dem Jugendgericht sämtliche Tatvorwürfe ein. Er sei Marihuanakonsument und der Besitz sei ausschließlich für den Eigenbedarf gewesen. Das Ecstasy habe er für einen Freund aufbewahrt, dessen Namen er nicht nennen wollte.

Die Beteiligung am Diebstahl sei ein Fehler gewesen, sagte der Angeklagte. „Ich war naiv“. In der Schule sei er stets gemobbt worden. Er habe bei der Aktion mitgemacht, um bei seinen Freunden nicht zum Außenseiter zu werden. Die Beute sollte später untereinander aufgeteilt werden.

Bei der Tat habe er kalte Füße bekommen, doch die Freunde hätten ihn Schlappschanz genannt und gedroht, dass „was passiert“, wenn er nicht mitmache. Plötzlich sei er mittendrin gewesen. Dann hätten sich die Ereignisse überstürzt. Ein Mann habe die „Sache bemerkt“ und die Polizei verständigt. „Schnell weg, die Bullen kommen“, habe einer gerufen und dann habe man sich aus dem Staub gemacht.

Die Aussagen seiner Mittäter und ein Schuhabdruck am Tatort bestätigten die Tatbeteiligung aus Sicht des Sachbearbeiters der Kripo Traunstein mit großer Wahrscheinlichkeit.

Die Täter waren kurz nach der Tat von der Polizei gefasst worden. Das Diebesgut wurde unversehrt in einem Waldstück neben der Bundessstraße  304 in Richtung Traunstein aufgefunden und dem Eigentümer zurückgegeben.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe stellte in der sozialpädagogischen Einschätzung deutliche Erziehungsdefizite fest. Der Angeklagte habe bisher keine Angebote zur Berufsfindung angenommen und brauche dringend eine Tagesstruktur. Da Reifeverzögerungen nicht auszuschließen waren, wurde Jugendstrafrecht angeregt. Vorschlag der Ahndung: 20 Sozialstunden wöchentlich, Abstinenzgebot und Beratungstermine bei der Suchtberatung. Auch ein Arrest erschien hilfreich.

Die Anklagevertretung forderte aufgrund der „erheblichen Straftaten und der erheblichen Erziehungsmängel“ eine Jugendstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung und einen zweiwöchigen Warnschussarrest und folgte im Übrigen den Ausführungen der Jugendgerichtshilfe. Ebenso wie das Jugendschöffengericht, das allerdings neun Monate Jugendstrafe und einen einwöchigen Arrest für ausreichend erachtete. Der Angeklagte sei geständig, bisher nicht vorbestraft und das Diebesgut sei zurückgegeben worden.

Allerdings sei ohne erzieherische Einwirkung mit weiteren Straftaten zu rechnen, befürchtete Richter Hans-Peter Kuchenbaur.

Verteidiger Andreas Leicher hatte für eine sechsmonatige Jugendstrafe ohne Arrest plädiert. Aus seiner Sicht hatten das Verfahren und die Hauptverhandlung schon ausreichend Eindruck auf seinen Mandanten gemacht. Der habe sich von den „alten Freunden“ distanziert und sich mit seinen Taten auseinandergesetzt.

https://www.ovb-online.de/rosenheim/wasserburg/18-jaehriger-ich-naiv-8641207.html

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