Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 4. April 2017:

Dieser Versicherungsbetrug ging in die Hose: Zwei Brüder wollten schlauer sein als die Versicherungen und das Zivilgericht und erst beim Strafgericht knickten sie schließlich ein.

Rosenheim – Vor dem Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Juliana Grotz erschienen drei Angeklagte. Zwei Brüder, 31 und 37 Jahre alt. Der jüngere von Beiden hatte am 3. März 2014 in der Kampenwandstraße in Rosenheim seinen Mercedes geparkt. Als er zum Fahrzeug zurückkam, war das Fahrzeug an der linken Seite von einem anderen Fahrzeug einer Leihwagenfirma beschädigt worden. Der Verursacher, als dritter Angeklagter, hatte sich dazu bekannt und so wurde der Schaden an die Versicherung gemeldet.

Dabei sah der 31-jährige Berufskraftfahrer, die Chance mittels des Schadens kräftig abzusahnen. Er rief seinen älteren Bruder an, der eine kleine Kfz-Werkstatt und einen Autohandel betreibt, um den Wagen dorthin abzuschleppen. Schon waren knapp 600 Euro verdient.

Brüder rammen Wagen noch einmal

Das war den Beiden aber nicht genug. Um die Schadenszahlung zu erhöhen, rammten sie den Wagen an derselben Stelle selber noch einmal. Noch dazu übernahm der Mercedesbesitzer einen Mietwagen von seinem Bruder, sodass die Angeklagten einen Schadensbetrag von um die 13 000 Euro der Versicherung der Leihwagenfirma in Rechnung stellten.

Dadurch auf den Geschmack gekommen, organisierten sie einen zweiten völlig inszenierten Unfall. Die Brüder überredeten einen Autohändler aus Georgien, daran mitzuwirken. Der fuhr am 26. August 2014 mit seinem Mercedes „E 200“ in Schechen demselben Mercedes des Angeklagten auf der Staatsstraße 2020 in die Seite. Bei dessen Versicherung machten die Brüder einen Schaden von 4 600 Euro geltend. Nun sind Versicherer von Natur aus misstrauisch, wenn an älteren Fahrzeugen unangemessen hohe Schäden geltend gemacht werden. Deshalb verweigerten sie die Auszahlung der geforderten Versicherungssummen.

Dreist gingen die Angeklagten mit einer Klage gegen die Versicherer an die Zivilgerichte in Traunstein und Rosenheim. Diese erkannten aber darauf, dass die Versicherer zu Recht die Auszahlung verweigerten und wiesen die Klagen ab.

Nicht genug, dass sie damit auch bei Gericht zusätzlich Geld verloren hatten – nun wurde auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, denn immerhin bestand der begründete Verdacht eines Versicherungsbetruges.

Der Unfallgegner aus der Kampenwandstraße wurde naturgemäß, ebenso wie der Georgier aus dem Unfall in Schechen, der Beteiligung an dem Betrugsversuch verdächtigt. Des Georgiers konnte man zunächst nicht habhaft werden, weil der sich längst wieder in Georgien befindet. Gegen ihn läuft ein europäisches Fahndungs- und Auslieferungsverfahren. Eines Tages wird wohl auch er hier vor Gericht stehen.

Angeklagten bestreiten Betrug

Zunächst bestritten alle Angeklagten jegliche Tatbeteiligung und behaupteten, die Schäden seien ohne jede Betrugsabsicht entstanden. Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner wies darauf hin, dass der ältere von den Brüdern nicht nur etliche Vorstrafen, sondern auch eine offene Bewährung vorzuweisen hatte. Deshalb gehe aus seiner Sicht die Straferwartung hier weit über zwei Jahre hinaus. Aus diesem Grund beantrage er, das Verfahren an das Schöffengericht zu verweisen.

Das fuhr den Angeklagten doch ordentlich in die Knochen. Die Verteidiger baten um eine Unterbrechung und um ein Rechtsgespräch.

Im Ergebnis fanden sich die Brüder nun doch zu einem Geständnis bereit, wobei sie ihren Mitangeklagten, den Unfallverursacher aus der Kampenwandstraße entlasteten und gestanden, dass sie den von ihm verursachten Schaden selber vertieft hatten, um eine größere Versicherungssumme zu erreichen.

Der Gutachter, Dipl. Ing. Andreas Thalhammer bestätigte in seinem Bericht, dass alle Unfallspuren am Fahrzeug von zwei verschiedenen Ereignissen stammen müssten. Auch im Falle des Unfalls von Schechen waren sie schließlich umfassend geständig.

Gericht folgt Antrag des Verteidigers

So beantragte der Staatsanwalt im Falle des Unfallverursachers Freispruch, wohingegen er beim jüngeren der Brüder 16 Monate Haft und beim älteren 24 Monate Gefängnis beantragte. Wie in dem Rechtsgespräch vereinbart sollten beide Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Rechtsanwälte Andreas Leicher und Harald Baumgärtl beantragten 14 Monate und 18 Monate für ihre Mandanten. Rechtsanwalt Christian Schiefer war mit dem Antrag auf Freispruch für seinen Mandanten einverstanden. Das Gericht entsprach den Anträgen der Verteidiger, setzte die Strafen zur Bewährung aus, verhängte dazu ein Bußgeld von 800 und 1300 Euro. au

https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/dreister-versicherungsbetrug-fliegt-8079139.html

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