Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 9. November 2018:

Rosenheim – Sauber aus dem Ruder gelaufen ist die Abschlussfeier eines 34-jährigen Straßenbauers aus Rosenheim.

Seine Freude über die bestandene Prüfung als Polier und die damit verbundene Alkoholsause hat dem Mann erst einen Termin vor Gericht eingebracht – und dann eine saftige Geldstrafe.

15 Halbe Bierin kurzer Zeit

Mitte Februar hatte der Straßenbauer in München seine Prüfung als Polier erfolgreich abgelegt. Grund genug, um zu feiern. So hatte er mit zwei Prüfungskollegen bereits am Mittag nach der Prüfung ein Bier nach dem anderen getrunkne. Vor Gericht sagte er aus, dass es bis zum Abend wohl an die 15 Halbe gewesen sein müssen. In Rosenheim sei er dann mit seiner Lebensgefährtin und einem anderen Paar noch in ein Nachtlokal gegangen. Etliche Schnäpse folgten und hätten ihn „fertig“ gemacht. Er sei sogar am Tisch eingeschlafen.

Warum er gegen 22 Uhr mit seinen Begleitern in Streit geraten war, wusste er nicht mehr. Konnte sich aber erinnern, dass ihn der Türsteher des Lokals verwiesen hatte. Was vor dem Lokal geschah, daran habe er nur noch schemenhafte Erinnerungen. Es sei aber gut möglich, dass er ausgerastet sei. Er glaube jedoch nicht dass er tatsächlich jemanden habe verletzen wollen.

Der Türsteher hatte bei der Polizei angegeben, dass der Angeklagte vor der Türe eine Flasche zerschlagen und mit dieser in der Hand auf ihn zugegangen sei. Allerdings ohne Stichbewegungen zu machen. Als er in das Lokal zurückging und die Türe hinter sich schloss, habe der betrunkene Gast die Flasche gegen eine Wand geworfen.

Damit war es aber nicht getan. Der betrunkene Polier beruhigte sich nicht. Im Gegenteil. Er packte in seiner trunkenen Wut den Steh-Ascher vor dem Eingang, stemmte ihn hoch und warf ihn nach einer jungen Frau, die als Bedienung in dem Lokal arbeitete. Diese konnte den Wurf abwehren und trug lediglich einen blauen Fleck davon.

Weil aber der Aschenbecher vor der Lokaltüre 13 Kilogramm schwer war und auch eine abgebrochene Bierflasche lebensgefährlich sein kann, lautete die Anklage vor dem Amtsgericht Rosenheim auf „versuchte gefährliche Körperverletzung“, was durchaus mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann.

Geldstrafeals Warnung

In diesem Fall, in dem eine Gefährdung des Türstehers wohl nicht gegeben war, und auch die Mitarbeiterin nur leicht verletzt wurde, stellte sich der Vorfall weniger schwerwiegend dar. Dazu kam, dass der Polier noch bei Gericht der Mitarbeiterin ein Schmerzensgeld aushändigte und auch nicht vorbestraft war.

Die Vorsitzende Richterin Julia Haager berücksichtigte die erhebliche Alkoholisierung und befand, dass es sich dabei offensichtlich wohl um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt hatte. Sie legte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro fest. In der Folge bekommt der 34-Jährige keinen Eintrag in seinem Führungszeugnis. „Zu einem weiteren solchen Vorfall darf es in Zukunft aber nicht mehr kommen“, sagte die Richterin, „sonst würde die Strafe deutlich empfindlicher ausfallen.“

https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/pruefungsfeier-endet-gericht-10541259.html

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