Schöffengericht verurteilt Serben zu Haftstrafe auf Bewährung und Bußgeld

Rosenheim – Wenn sich ausländische Arbeitnehmer beim Einwohnermeldeamt als Einwohner Rosenheims anmelden wollen, müssen sie eine „Vermieter-Meldebestätigung“ vorweisen.

Um zu belegen, dass diese Anmeldung rechtens ist, hat der Vermieter einen solchen Nachweis auszustellen. Nicht immer ist der jeweilige Vermieter dazu bereit. Insbesondere wenn eine Wohnung überbelegt ist oder aus anderen Gründen dies nicht gewollt wird.

Ohne Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird jedoch häufig eine Arbeitsaufnahme durch den Arbeitgeber abgelehnt. Irgendeine Form der Sozialhilfe ist ohnehin unmöglich.

Vor dem Schöffengericht ging es jetzt um den Fall eines 49-jährigen Serben, der nicht nur der deutschen und serbischen Sprache, sondern auch des Rumänischen mächtig ist. Dem Gericht erzählte er, dass er wegen seiner Sprachkenntnisse von rumänischen Mitbewohnern in zunehmendem Maße gebeten wurde, ihnen bei Behördengängen und beim Erstellen von Formularen behilflich zu sein. Dies habe er auch ehrenamtlich getan.

Dadurch sei im Laufe der Zeit kundig geworden, dass er im Ausfüllen von derlei Anträgen erfahren sei. Sein Fehler sei es gewesen, im Jahre 2020 dem Drängen eines Rumänen nachzugeben.

Diesem habe er eine solche Einzugsbestätigung erstellt, indem er bei einem bestehenden Vordruck den eingetragenen Namen mit Tipp-Ex gelöscht und durch Überschreiben verändert hatte. Ein Honorar habe er nicht verlangt. Der Nutznießer habe ihn aus freien Stücken mit 200 Euro entlohnt. Diese Aktion habe sich in diesen Kreisen herumgesprochen und so sei es im Laufe der Zeit zu 15 solchen Fälschungen gekommen.

Aufgeflogen war die Fälscherei, weil einer seiner „Kunden“ im Zusammenhang mit einer Straftat gesucht wurde. Als dessen Meldeanschrift ermittelt wurde, wusste man bei der angegebenen Meldeanschrift nichts von ihm. Mit Hinzuziehen des Einwohnermeldeamtes wurde die gefälschte Vermieterbestätigung offenkundig. Als man den gesuchten Mann gefunden hatte, wurde er nach der Herkunft des falschen Dokumentes befragt. Daraufhin durchsuchte man die „Fälscherwerkstatt“ und der Angeklagte gab seine Taten sofort zu.

Vor dem Schöffengericht, unter Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch, kündigte der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, ein Geständnis seines Mandanten an und bat um ein Rechtsgespräch. Dabei verwies er darauf, dass die Beweisführung durch die Staatsanwaltschaft doch enorme Schwierigkeiten böte und die Taten inzwischen bereits länger zurücklägen. Er regte an, gegen seinen Mandanten eine Strafe zu verhängen, die die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung biete.

Darüber hinaus spare sich das Gericht die Befragung elf weiterer Zeugen. Das sah der Staatsanwalt anders. Zum einen, weil er hier eine Gewerbsmäßigkeit gegeben sah und zum anderen, weil der Angeklagte bereits eine ganze Reihe von Vorstrafen, auch einschlägige, vorzuweisen hatte.

Dies wurde auch vom Gericht registriert, jedoch auch zur Kenntnis genommen, dass diese früheren Taten geraume Zeit zurücklagen. Dem Verständigungsvorschlag des Schöffengerichtes, eine Verurteilung zwischen 15 und 21 Monaten zu verhängen und diese, bei umfassender geständiger Einlassung, zur Bewährung auszusetzen, stimmten schließlich alle Beteiligten zu.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von 21 Monaten, die Verteidigung 15 Monate, beides wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht entschied sich für die Mitte und verurteilte den Angeklagten zu 18 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich wurde ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Außerdem muss er ein Bußgeld in Höhe von 2400 Euro bezahlen.

 

https://www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-stadt/2023/03/03/urkundenfaelschung-als-ehrenamt.ovb

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