Ein 19-jähriger Motorradfahrer aus dem Altlandkreis Wasserburg ist bei einer Kontrolle vor der Polizei geflohen. Querfeldein verfolgten ihn die Beamten – bis der junge Mann gegen einen Baum raste. Nun musste er sich vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Welche Strafe erwartet ihn?

Wasserburger Altlandkreis – Ein 19-jähriger Motorradfahrer aus dem Altlandkreis wollte im Juni einer Polizeikontrolle entgehen und fuhr den Beamten davon. Deswegen musste sich der junge Mann nun vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim verantworten.

Eine Polizeistreife kontrollierte den Motorradfahrer am 14. Juni gegen 21 Uhr und stellte dabei technische Mängel an seinem Leichtkraftrad fest. Die Beamten forderten den jungen Mann daraufhin auf, auf kürzestem Weg nach Hause zu fahren. Von einem Vermerk sahen die Polizisten ab.

Polizei wird auf Jugendliche aufmerksam

Den Anweisungen ging der 19-Jährige jedoch nicht nach. Wie sich später herausstellte, fuhr er nicht nach Hause, sondern traf sich mit seinen Freunden bei einem Schnellimbiss. Einer seiner Kumpels habe dort mit dem Motorrad einen „Wheely“ gemacht – er fuhr also nur auf dem Hinterrad, das Vorderrad ist dabei in der Luft. Diese Aktion machte wiederum eine andere Polizeistreife auf die Gruppe aufmerksam. Um einer weiteren Kontrolle zu entgehen, fuhr der 19-jährige Besitzer des Motorrads auf diesem davon.

Empfehlung: Schuldspruch auf Bewährung

Der 19-Jährige zeigte sich vor Gericht umfassend geständig. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschrieb den Werdegang seines Klienten und erklärte, dass auf „schädliche Neigungen“ inzwischen nichts mehr hinweisen würde. Zumal der Heranwachsende bislang völlig straffrei geblieben sei und seit jeher einer geregelten Beschäftigung nachgehe. Er empfahl – um zukünftige ähnliche Vergehen zu verhindern – den Führerschein und das Motorrad einzuziehen, es ansonsten aber bei einem Schuldspruch mit Bewährung zu belassen. Darüber hinaus soll er einen sozialen Trainingskurs absolvieren und sich um Schadenswiedergutmachung bemühen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, stimmte dem Vorschlag der Jugendgerichtshilfe zu und erklärte, dass sein Mandant keinerlei Verletzungsabsicht gegenüber dem Polizeibeamten gehabt hätte. Er habe in Panik die falsche Entscheidung getroffen, was eine jugendtypische Verfehlung gewesen sei. Allerdings würde eine Führerscheinsperre von einem Jahr völlig ausreichen, zumal dieser damals schon eingezogen worden war.

„Schwere der Schuld“

Die Staatsanwaltschaft hielt dafür, dass es sich bei dem Angeklagten durchaus um „schädliche Neigung“ und auch um eine „Schwere der Schuld“ handle. Deshalb sei eine Jugendstrafe von zwölf Monaten zu verhängen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Führerschein müsse zudem zwei Jahre gesperrt bleiben. Die Staatsanwaltschaft hielt außerdem zwei Wochenendarreste für notwendig.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur sprach den 19-Jährigen wegen verbotenem Straßenrennen schuldig, setzte aber die Bestrafung – wie von der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen – zur Bewährung aus. Das bedeutet, dass bei einer weiteren Verfehlung dieses Verfahren erneut aufgenommen und mit dem neuen Vergehen zusammen bestraft werden würde. Dazu unterstellte der Richter den Verurteilten der Kontrolle durch einen Bewährungshelfer. Gemeinnützige Arbeit, ein sozialer Trainingskurs und 18 Monate Führerscheinsperre sollen eine Wiederholung eines solchen Vorfalles verhindern.

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