Weil er nicht nur unberechtigte Corona-Hilfen eingestrichen, sondern auch mangelhafte Schutzmasken gelieferte hatte, musste sich jetzt ein 35-Jähriger aus dem Mangfalltal vor Gericht verantworten. Der Empfänger der Masken machte den Fall besonders pikant.
Mangfalltal – Zum einen ungerechtfertigte Corona-Hilfen, zum andere eine mangelhafte Lieferungen von Corona-Schutzmasken hat einen 35-jährigen Mann aus dem Mangfalltal jetzt vor das Schöffengericht in Rosenheim gebracht. Pikant: Kunde der Masken war ausgerechnet das bayerische Justizministerium.
Als im Jahre 2020 alle Welt aufgrund der Corona-Pandemie nach FFP2-Masken rief, witterte der 35-Jährige aus dem Mangfalltal ein lukratives Geschäftsmodell. Sein bisherige Geschäftsidee war ins Wanken geraten, weshalb er Subventionen beantragte und letztlich 5000 Euro bekam. Weil aber diese seine Firma längst nicht mehr aktiv war, hatte er die Summe für sich, und damit unrechtmäßig verwendet. Was diesen Punkt betraf war er nun vor Gericht auch umfassend geständig.
Anders, so sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, verhalte es sich bei dem Vorwurf des Betruges im Falle einer Lieferung von FFP2-Masken. Hier sei sein Mandant selber getäuscht worden. Er hatte in Erfahrung gebracht, dass das Justizministerium in München händeringend nach FFP2-Masken für die Justizvollzugsanstalten suchte. Indes hatte er einen Lieferanten ausgemacht, diesen um eine Abbildung der verfügbaren Masken gebeten und die Masken damit im Justizministerium angeboten. Dort wurde das Angebot umgehend akzeptiert, die Masken geliefert.
Stichprobenprüfung zeigt Minderwertigkeit der Masken auf
Bei einer Stichprobenprüfung stellte sich dann aber heraus, dass diese Masken in keiner Weise über die geforderte Zertifizierung verfügten. Der Handel wurde gestoppt, die Bezahlung verhindert und die fragwürdigen Masken zurückgegeben. Neben des Vorwurfs des Verstoßes gegen die Medizinproduktivität erging zudem eine Anklage wegen versuchten Betruges.
Nun war der Angeklagte zwar nicht der Urheber dieser Irreführung mittels der fälschlichen Abbildung. Jedoch hatte er es eben versäumt, sich einer korrekten Lieferung zu versichern. Kritisch wurde die Situation dann für den Angeklagten, weil er in den Jahren 2020 und 2021 bereits per Strafbefehl auch einschlägig zu Geldstrafen verurteilt worden war. In einem Rechtsgespräch kamen Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Gericht überein, dass im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe infrage käme.
Staatsanwalt fordert Haftstrafe von 18 Monaten und Geldstrafe
So führte der Staatsanwalt in seinem Schlussantrag aus, dass es sich bei dem Maskengeschäft letztlich um einen Versuch mit Eventualvorsatz gehandelt habe und ein Geständnis vorliege. Allerdings sein eine hohe Rückfallgeschwindigkeit nach den Strafbefehlen zu konstatieren. Er beantragte eine Haftstrafe von 18 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne, zudem eine empfindliche Geldstrafe.
Angeklagter muss 6300 Euro abstottern
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat befand 15 Monate Haft für angemessen. Die Haftstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Zudem erlegte es dem Angeklagten eine Geldstrafe von 6300 Euro auf, die er in Raten abbezahlen darf.