Landkreis Altötting/Traunstein – Nach über zwei Monaten neigt sich der Prozess gegen einen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Altötting nun dem Ende entgegen: Er soll die Kollegen seiner Kanzlei als Scheinselbstständige beschäftigt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert über 400.000 Euro von ihm. Am Freitag wird fortgesetzt.

Update, 17.20 Uhr – Renommierter Anwalt aus Kreis Altötting verurteilt

Fürs Traunsteiner Landgericht ist die Sache klar und hat den Rechtsanwalt aus dem Landkreis Altötting jetzt schuldig gesprochen. Das Urteil lautet auf 189 Fälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, sprich: Sozialversicherungsbetrug. Ein Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung, urteilt das Landgericht. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Für neun andere Anwälte in seiner Kanzlei sei er der Arbeitgeber gewesen, „es war ein Modell der Scheinselbstständigkeit“, so die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler.

Der Angeklagte muss Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 119.000 Euro zurückzahlen. Dazu kommt ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro. Die Fälle vor 2013 sind inzwischen verjährt, aber die Straftaten zogen sich bis 2017. In den Verträgen zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Kollegen sei zwar formal von „freier Mitarbeit“ die Rede gewesen, „aber in Zusatzvereinbarungen wurde klar, dass er sie einschränken und kontrollieren will“, so die Richterin. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war der Angeklagte auch schon als Richter und Staatsanwalt tätig.

Es habe inhaltliche Anweisungen durch den Rechtsanwalt gegeben, dazu feste Arbeitszeiten, fixe Tage oder Zuweisungen von Fällen – „ist das Freiheit, wie es bei Selbstständigen eigentlich der Fall ist“, fragt Aßbichler. Der Angeklagte hätte sich zwar als guter Arbeitgeber gezeigt, „aber wehe, es wollte einer gehen. Dann hat er ihn angegriffen“. Im Prozess habe sich der Angeklagte „uneinsichtig und realitätsfremd“ gezeigt: „Er hat sein eigenes Lebenswerk zerstört.“

Richterin Jacqueline Aßbichler spart auch nicht mit Kritik an den beiden Berliner Wahlverteidigern des Angeklagten: „So ein Verhalten habe ich noch nicht erlebt. Es war respektlos gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft. Ständig wurden Kommentare abgegeben oder es wurde geschrien, sie würden sich nichts vorschreiben lassen.“ Eines Anwalts sei so ein Verhalten nicht würdig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update, 16.20 Uhr – Staatsanwalt will Gefängnis, Verteidigung Freispruch

Nach anderthalb Stunden Unterbrechung zur Vorbereitung und dreieinhalb Stunden Ausführung ist jetzt das Plädoyer der Verteidigung gehalten: Sie fordert für den Rechtsanwalt aus dem Kreis Altötting einen Freispruch. Die Verteidiger Anke Müller-Jacobsen, Alexander Ignor (beide aus Berlin) und Andreas Leicher (Rosenheim) verlasen in ihrem Plädoyer unter anderem gut 40 Seiten, um ihren Mandanten zu entlasten.

„Es gibt keine eindeutigen Hinweise für ein Beschäftigungsverhältnis. Außerdem ist es normal, dass in Kanzleien keine getrennten Rechnungen gemacht werden“, so Verteidiger Ignor. Die anderen Anwälte in der Kanzlei des Angeklagten hätten ihre Steuererklärungen auch als Selbstständige abgegeben und wurden nicht beanstandet, erwähnt Anwältin Müller-Jacobsen.

Die Anwälte der Kanzlei hätten selbstständig über ihre Arbeitszeit entscheiden können, haben nach Belieben Urlaub nehmen können und hätten keine Krankmeldung vorlegen müssen. „Die Kernzeiten sind von den Anwälten nicht als Anweisung aufgefasst worden – und es gab auch keine Stechuhr“, so Verteidigerin Anke Müller-Jacobsen. Deshalb seien die Anwaltskollegen des Angeklagten keine Angestellten gewesen, für die er Sozialbeiträge hätte zahlen müssen.

Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer am Vormittag dagegen anders: Abgesehen von den verjährten Taten müsse der angeklagte Rechtsanwalt rund 119.000 Euro Sozialbeiträge nachzahlen – und für 22 Monate ins Gefängnis gehen, ohne Bewährung. Das Urteil wird am Traunsteiner Landgericht unter Vorsitz von Jacqueline Aßbichler noch heute verkündet.

Update, 11.39 – „Beschiss von Anfang an“ – Staatsanwalt will Rechtsanwalt ins Gefängnis stecken

Nach 16 Verhandlungstagen gegen einen renommierten Rechtsanwalt aus dem Landkreis Altötting geht es jetzt endlich an die Plädoyers. Und: Die Staatsanwaltschaft will den Mann im Gefängnis sehen und fordert 22 Monate Haft ohne Bewährung. „Er hat die Sozialversicherungen über Jahrzehnte betrogen“, so Staatsanwalt Gregor Stallinger – und legt nach: „Auf Beschiss angelegt von Anfang an!“

Es geht um neun Anwälte, die scheinselbstständig in der Kanzlei des Angeklagten gearbeitet haben sollen. In Wahrheit seien sie weisungsgebundene Angestellte gewesen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem aufrüttelnden Plädoyer. Einiges sei verjährt, aber knapp 119.000 Euro blieben übrig, die der Rechtsanwalt nicht an die Sozialversicherungen gezahlt habe. Auch diesen Betrag soll der Angeklagte noch zurückzahlen, zusätzlich zur Haft.

Staatsanwalt Stallinger und seine Kollegin Lisa Oesterle führen im Plädoyer auf: Es habe feste Bürozeiten für die Anwälte in der Kanzlei gegeben, an die sich alle halten mussten, außer „der Chef“ selbst. Der Angeklagte habe vorgegeben, welcher Anwalt welchen Fachbereich und welche Mandanten übernimmt. Die Finanzbuchhaltung lief in der Kanzlei unabhängig von den Anwälten, sie hätten kein unternehmerisches Risiko gehabt.

„Mit Lug und Trug, Tarnen und Täuschen hat sich der Angeklagte über Jahre durch dieses System durchgeboxt. Innerhalb der Kanzlei war es ein offenes Geheimnis“, so Staatsanwältin Oesterle. Sonnenklar sei es, dass es sich bei den Anwälten um Arbeitnehmer gehandelt habe. „Sie hatten kein Mitspracherecht. Weder beim Personal, noch bei den Kosten.“

Auch das Auftreten des Rechtsanwalts auf der Anklagebank während des Prozesses wird ihm angekreidet: „Es ist geprägt von völliger Uneinsichtigkeit. Er hat es offensichtlich bis heute nicht kapiert.“ Nach einer kurzen Pause werden dann die drei Verteidiger des angeklagten Rechtsanwalts zu ihrem Plädoyer ausholen.

Vorbericht

Landkreis Altötting/Traunstein – Waren die Kollegen seiner Anwaltskanzlei gleichrangige Selbstständige oder eher abhängig Beschäftigte? Darum dreht sich der Prozess gegen einen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Altötting am Traunsteiner Landgericht. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, hat der Mann jahrelang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt – es geht um knapp 409.000 Euro. Der Angeklagte arbeitete vor seiner Tätigkeit als Anwalt bereits auch als Richter und als Staatsanwalt.

Anwälte als Scheinselbstständige beschäftigt? Rechtsanwalt vor Gericht

Der Prozess wird am Freitag ab 9 Uhr fortgesetzt. Die Beweisaufnahme steht kurz vor dem Ende, dann geht es an die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. 189 tatmehrheitliche Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt lautet der Vorwurf im Juristendeutsch. Die Fälle vor 2013 sind inzwischen verjährt, aber bis Ende 2017 sollen sich die Straftaten weiter hingezogen haben. Weil der Angeklagte ein bekannter Rechtsanwalt ist, hatte der Fall für die Staatsanwaltschaft stets „besondere Bedeutung“.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die anderen Anwälte fixe Gehälter und Anwesenheitszeiten gehabt, inklusive Gehaltsfortzahlung bei Urlaub oder im Krankheitsfall. Für Verteidiger Alexander Ignor treffen die Vorwürfe nicht zu. Bei den Kollegen des Angeklagten habe es sich um Selbstständige gehandelt – einer der Hauptunterschiede zu gewöhnlichen Arbeitnehmern: eine Weisungsbefugnis. Und die habe der Mann aus dem Landkreis Altötting nicht ausgeübt. Alle Anwälte der Kanzlei seien gleichberechtigt gewesen, jeder mit eigenem Fachbereich.

 

https://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/prozess-gegen-rechtsanwalt-aus-landkreis-altoetting-verhandlung-neigt-sich-ende-entgegen-91234956.html

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.