Bericht in OVB Online vom 14. Juli 2016 „Stoff war absolutes Schnäppchen“

Lesen Sie den Bericht in OVB Online vom 15. Juli 2016:

Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte einen 33-jährigen Großkarolinenfelder wegen unerlaubtem Besitz und Handelns mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Eine Geldbuße von 1500 Euro und regelmäßige Drogenscreenings sollen als Denkzettel fungieren.

Rosenheim /Goßkarolinenfeld – Ein frühes Geständnis beim Ermittlungsrichter und Angaben zum vermeintlichen Verkäufer ließen auf Einsicht und Reue schließen. Bevor der Angeklagte jedoch Angaben vor Gericht machte, fand auf Anregung seines Verteidigers Andreas Leicher ein Rechtsgespräch statt, bei dem es zu einer Verständigung kam. Im Falle eines strafmildernden Prozessverhaltens, sicherte das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen 18 und 24 Monaten zu. Als Bewährungsauflagen wurden der Nachweis der Drogenabstinenz und eine Geldauflage von 1500 Euro vereinbart. „Ich bin fertig damit“, betonte der Großkarolinenfelder und beteuerte, dass das Konsumverbot kein Problem für ihn darstelle.

Vom Händler seines Vertrauens hatte der 33-Jährige Ende letzten Jahres für 3000 Euro insgesamt 270 Gramm Haschisch und 624 Gramm Marihuana erworben und damit „ein richtiges Schnäppchen gemacht“. Die Betäubungsmittel, die angeblich aus einem Eigenanbau stammten, hatten zusammen einen Wirkstoffgehalt von gut 150 Gramm Tetrahydocannabinol. Der Wert überstieg das 20-fache der geringen Menge. „Ich habe erst daheim gemerkt, wie stark der Stoff ist“, sagte der Angeklagte.

Die Hälfte habe er für den Eigenkonsum behalten wollen. Den Rest habe er für fünf Euro pro Gramm an Freunde weiterverkaufen wollen, ohne dabei jedoch den großen Gewinn anzustreben. Rund 30 Gramm habe er bisher verkauft.

Aufgeflogen war der 33-Jährige bei einer Verkehrskontrolle in Kolbermoor, bei der im Wagen ein Altbestand an Betäubungsmitteln entdeckt wurde. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Drogentest durchgeführt. Laut dem polizeilichen Sachbearbeiter habe die Auswertung einen hohen Wert ergeben und auf einen regelmäßigen Konsum schließen lassen.

Verkaufsfertig verpacktes Haschisch

Deshalb sei Anfang des Jahres die Wohnung des Angeklagten durchsucht worden. „Der Angeklagte hat mit Händen und Füßen versucht uns an der Durchsuchung zu hindern“, sagte der Aiblinger Polizeioberkommissar vor Gericht. Schließlich sei es aber gelungen, den Mann zu überwältigen und sich Zutritt zu verschaffen. In einem versperrten Zimmer wurde anschließend das Haschisch in verkaufsfertigen Fünf- Gramm-Tütchen und eine Feinwaage gefunden. Im Keller entdeckten die Beamten eine Tasche mit sechs 100-Gramm-Paketen Marihuana.

Aus Sicht der Anklagevertretung war erwiesen, dass gut die Hälfte der Betäubungsmittel für den Eigenbedarf vorgesehen waren. Die portionsweisen Verpackungen sprächen aber auch für den gewinnbringenden Verkauf. Die Angabe des vermeintlichen Verkäufers habe nicht zur Aufdeckung einer weiteren Straftat beigetragen, deshalb komme es zu keiner Strafrahmenverschiebung und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren sei angemessen.

Rechtsanwalt Andreas Leicher plädierte für ein Strafmaß von 18 Monaten und war der Ansicht, dass sein Mandant umfangreiche Aufklärungshilfe versucht habe. Das rechtfertige einen Strafabschlag.

Das Schöffengericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und wertete das Geständnis als strafmildernd. Der Angeklagte sei zwar mehrfach, aber nicht einschlägig vorgeahndet und bisher noch nie wegen eines Drogendelikts strafrechtlich in Erscheinung getreten, hieß es in der Urteilsbegründung. Bei Cannabis handle es sich um eine „weiche Droge“, zudem sei das die erste längere Freiheitsstrafe. Unterm Strich sei eine Strafaussetzung zur Bewährung zu vertreten.

http://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/stoff-absolutes-schnaeppchen-6572438.html

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